Im Zeitalter von Digitalisierung und Big Data wird es immer leichter, Leistung und Verhalten von Arbeitnehmern zu kontrollieren. Umso dringlicher stellt sich die Frage: Wie weit darf ich als Arbeitgeber gehen, um durch Datenerfassung Arbeitnehmer zu überwachen und „schwarze Schafe“ zu überführen? Denn nicht alles erlaubt ist, was technisch geht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem...
7. September 2017
„Big Brother“ am Arbeitsplatz – Verwertungsverbot bei Überwachung mittels Keylogger
07September