Nach der „Keylogger“-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Juli vergangenen Jahres (wir berichteten) folgt nun der zweite Streich aus Erfurt zum Thema Überwachung am Arbeitsplatz: Am 23.8.2018 hat es das BAG dem Grunde nach für zulässig erklärt, im Kündigungsschutzprozess Aufnahmen aus einer offenen Videoüberwachung als Beweis zu verwerten (Az. 2 AZR 133/18). Das steht in scheinbarem...
10. September 2018
„Big Brother“ am Arbeitsplatz – BAG erlaubt die Verwertung von Aufnahmen aus offener Videoüberwachung
10September