Die eigene Ehefrau auf Minijob-Basis anstellen und ihr einen Dienstwagen zur Verfügung zu stellen, ist nicht unbedingt unüblich und damit steuerlich problematisch. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln unlängst entschieden (Urt. v. 27.9.2017, Az. 3 K 2547/16).
20. Juni 2018
Dienstwagen für Ehepartner mit Minijob: für das FG Köln nicht unüblich
20Juni