Tag3 U 873/20

Bilanzkreisverantwortliche haften nicht für EEG-Umlageschulden von insolventen BesAR-Unternehmen: Rückforderungsansprüche vor Verjährung sichern

Kalenderblatt Jahreswechsel 2021 2022

Werden Unternehmen, die von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren, insolvent, führt das immer wieder zu rechtlichen Konflikten zwischen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) und Bilanzkreisverantwortlichen (BKV): Die ÜNB fordern ausstehende EEG-Umlagezahlungen dann nämlich nicht selten von den BKV statt von den insolventen Unternehmen. Zahlreiche BKV haben diese Forderungen erfüllt. In...

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