Tag7 AZR 733/16

Wie lang ist sehr lang? BAG urteilt zur Vorbeschäftigung bei sachgrundloser Befristung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 21.8.2019 zum dritten Mal in diesem Jahr über die Frage entschieden (Urt. v. 21.8.2019, Az. 7 AZR 452/17), wann eine Vorbeschäftigung im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG „sehr lang zurückliegt“. Mit diesem Urteil steht nun fest: 22 Jahre sind grundsätzlich „sehr lang“. Wenn der letzte Job so lang zurückliegt, steht er der erneuten Anstellung mit...

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