Wer ein Grundstück kauft, dann aber, bevor er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, den Kaufvertrag rückabwickelt, muss keine Grunderwerbsteuer zahlen. Gilt das auch, wenn die Rückabwicklung in einem Zug mit dem Verkauf an jemand anderen passiert? Bisher hatte der Bundesfinanzhof (BFH) diese Frage im Regelfall verneint. Doch jetzt hat er seine Rechtsprechung geändert.
6. Februar 2014
BFH erleichtert Wegfall der Grunderwerbsteuer bei Aufhebung des Grundstückskaufvertrags
06Februar