
Nach Überzeugung des Niedersächsischen Finanzgerichtes (FG) in Hannover verstößt die sogenannte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und ist deshalb verfassungswidrig. Wie mit Beschluss vom 18.3.2022 (Az. 7 K 120/21) bekanntgegeben wurde, liegt die Rechtsfrage nun dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung vor. „Lieber 25 % von x als 42 % auf nix“...