
Seit dem 5.10.2021 gilt die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte (FFVAV) für alle Wärme- und Kälteversorger. Die FFVAV bringt zudem weitreichende Änderungen an der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) mit sich. Beide wirken sich unmittelbar auf bestehende Versorgungsverhältnisse...