Tag · Abrisskosten

24 Januar

Kein Vorsteuerabzug aus Gebäudeabrisskosten bei unklarer künftiger Verwendung des Grundstücks

Wenn der Abrissbagger anrollt, kann auch der fantasiebegabteste Steuerrechtsexperte das, was mit dem Gebäude passiert, nicht mehr ohne weiteres als Vermietung bezeichnen. Ein Gebäudeeigentümer, der dies trotzdem versuchte, scheiterte (Urt. v. 10.7.2018, 4 K 10124/16, (rkr.)) unlängst vor dem Schleswig-Holsteinischem Finanzgericht (FG).