Tagabwanderungsgefährdete Branche

Beihilfen für indirekte CO2-Kosten: Nichts Genaues weiß man (immer noch) nicht

Ab Januar 2014 können bestimmte Unternehmen Beihilfen für indirekte CO-Kosten beantragen. Gemeint sind Kosten für Emissionsberechtigungen, die über den Strompreis auf sie abgewälzt werden. Interessant ist dies für Unternehmen, die einer Branche angehören, die die Kommission für besonders abwanderungsgefährdet hält. Die Voraussetzungen für die Förderung hatten sich im Einzelnen bereits geändert...

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