Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 10.7.2013 (Az. 7 ABR 91/11) war ein Paukenschlag: Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend an andere Unternehmen auszuleihen, ist gesetzlich verboten (wir berichteten). Mit umso größerer Spannung wurde die Verkündung des Folgeurteils zu diesem Thema erwartet. Denn weiterhin ungeklärt war, wann denn nun genau eine Überlassung nicht mehr nur...
22. Januar 2014
BAG: Dauerhaft überlassene Arbeitnehmer werden keine Angestellten des Entleihers – endgültige Entwarnung oder vorübergehendes Durchatmen?
22Januar