Seit Jahren sieht sich der Geschäftsverkehr einem unverhältnismäßigen und nahezu unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt – nämlich der Insolvenzanfechtung. Wenn ein Unternehmen insolvent wird, kann der Insolvenzverwalter unter Umständen Zahlungen zurückfordern, die bis zu zehn Jahre vor Stellung des Insolvenzantrages geleistet worden sind. Auch ganz verkehrsübliche Dinge – etwa wenn der Schuldner um...
17. April 2015
Bundesregierung packt Reform der Insolvenzanfechtung an
17April