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Virtuelle Hauptversammlung der AG und Gesellschafterbeschlüsse der GmbH in der Corona-Krise

Am Mittwoch, den 25.3.2020, hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (BT-Drs. 19/18110 – wir berichteten) angenommen (nachfolgend Covid-19-Gesetz). Das Gesetz soll unter anderem gewährleisten, dass Unternehmen auch ohne physische Zusammenkunft von Personen handlungsfähig bleiben.

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