Auf eines immerhin konnten sich die Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen verlassen: Die Zertifikate, die sie am Ende der 2. Handelsperiode noch auf ihrem Konto bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) übrig hatten, konnten sie umstandslos in solche der laufenden 3. Handelsperiode umtauschen. Künftig müssen sie nicht einmal das, sondern können sie nach deren Ende 2020 einfach...
7. September 2018
Wenn die Verwaltungsgerichte langsamer urteilen als die Emissionshandelsperiode abläuft
07September