Versenden Sie technisch automatische Eingangsbestätigungen – sogenannten „Autoreply-E-Mails“? Und enthält diese Werbung zum Beispiel in Form eines Slogans oder eines Produkthinweises? Wenn ja, ist Vorsicht angezeigt. Der jeweilige Empfänger einer solchen Autoreply-E-Mail könnte der Zusendung unverlangter Werbung ausdrücklich widersprochen haben. Und das kann nach einem jüngeren Urteil des...
22. April 2016
Vorsicht bei Werbung in Autoreply-E-Mails
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