Stromverbraucher, die das Netz auf atypische Weise oder besonders intensiv nutzen, können vom regulären Netzentgelt ganz oder teilweise befreit werden (§ 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV-Umlage). Dabei gibt es aber allerhand offene Rechtsfragen – welche, das wurde jetzt in einem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf offenbar. Gestern fand die mit großer Spannung erwartete mündliche Verhandlung in zwei...
25. Oktober 2012
OLG Düsseldorf verhandelt Netzentgeltbefreiung für intensive Netznutzer
25Oktober