TagAufsichtsverfahren

Unbundling ohne „Kuschelkurs“: Sogar die Anordnung einer vollständigen eigentumsrechtlichen Entflechtung kann rechtens sein

EU-Mitgliedsstaaten dürfen verbieten, dass Verteilernetzbetreiber und Vertriebsgesellschaft zum gleichen Konzern gehören. Belange des Verbraucherschutzes und des unverfälschten Wettbewerbs können einen solchen Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit rechtfertigen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) unlängst im Fall der Niederlande entschieden. Das echte „Ownership-Unbundling“...

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