Wer seine Wohnung gegen Elektrosmog abschirmt, kann die Kosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. So sieht es zumindest das Finanzgericht (FG) Köln in einem neuen Urteil. Krankheitskosten sind – ohne Rücksicht auf Art und Ursache der Erkrankung – aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig angefallen und stellen somit eine außergewöhnliche Belastung dar...
14. August 2012
Abschirmungskosten gegen Elektrosmog können steuerlich absetzbar sein
14August