Tag · Außenstände
Alle Jahre wieder: Zum Jahresende kann Verjährung drohen!
Das Jahr neigt sich dem Ende. Spätestens jetzt sollten die Außenstände überprüft werden: Haben die Kunden ihre Verbrauchsabrechnungen bezahlt? Oder sind noch Forderungen aus dem Jahr 2017 offen? Falls ja, verjähren diese mit Ablauf des 31.12.2020. Höchste Zeit also, tätig...