Das Bearbeitungsentgelt, das bei Abschluss eines Kreditvertrags für ein öffentlich gefördertes Darlehen (KfW-Darlehen) fällig wird, kann sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden. Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist nur zu bilden, wenn dieses Bearbeitungsentgelt im Falle einer möglichen vorzeitigen Vertragsbeendigung ganz oder teilweise an den Darlehensnehmer zurückzuerstatten ist. So...
15. Oktober 2012
Sofortiger Betriebsausgabenabzug von Gebühren für KfW-Darlehen
15Oktober