Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft, die konventionellen Strom erzeugen oder en gros verkaufen, sind für diese Tätigkeiten jetzt vom Vergaberecht befreit. Dafür sorgt der Beschluss C (2012) 2426 vom 26.4.2012, den die EU-Kommission auf Antrag des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) erlassen hatte. Die Befreiung ist mit seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 22...
13. Juni 2012
Isolierter Betrieb von konventionellen Kraftwerken unterliegt nicht mehr dem Vergaberecht
13Juni