Die Netzentgeltbefreiung nach der StromNEV 2011 ist nichtig. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 8.10.2015 (Az. EnVR 32/13) letztinstanzlich entschieden. Das Gericht setzt damit einen Schlussstrich unter einen knapp dreieinhalb Jahre dauernden Rechtsstreit eines Netzbetreibers gegen einen von den Netzentgelten befreiten Letztverbraucher.
7. Dezember 2015
BGH entscheidet über Netzentgeltbefreiung nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV 2011
07Dezember