Ab dem neuen Jahr müssen stromkostenintensive Unternehmen, die über einen Begrenzungsbescheid nach der Besonderen Ausgleichsregelung verfügen, die begrenzte EEG-Umlage direkt mit dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) abrechnen. Gleiches wird aller Voraussicht nach auch für die reduzierte KWK-Umlage gelten.
20. Dezember 2016
Einfach kompliziert: Die neuen Melde- und Stromkennzeichnungspflichten für stromkostenintensive Unternehmen
20Dezember