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Die Krux mit der richtigen und „zeitgemäßen“ Rechtsbehelfsbelehrung

Der Duden empfiehlt, nicht mehr „Crux“ (von lat. Kreuz) zu schreiben, sondern „Krux“, das sei der zeitgemäßen deutschen Aussprache angepasst. Und was hat das mit Rechtsbehelfsbelehrungen zu tun? Ganz einfach: Auch die sollten zeitgemäß formuliert sein. Die Verwaltungsgerichte sind sich allerdings nicht darüber einig, was das genau bedeutet.

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