Der Duden empfiehlt, nicht mehr „Crux“ (von lat. Kreuz) zu schreiben, sondern „Krux“, das sei der zeitgemäßen deutschen Aussprache angepasst. Und was hat das mit Rechtsbehelfsbelehrungen zu tun? Ganz einfach: Auch die sollten zeitgemäß formuliert sein. Die Verwaltungsgerichte sind sich allerdings nicht darüber einig, was das genau bedeutet.
21. Februar 2020
Die Krux mit der richtigen und „zeitgemäßen“ Rechtsbehelfsbelehrung
21Februar