Tag · Beseitigungsanspruch

26 Oktober

Nicht gesicherte Leitungen bergen hohe Risiken für Wasserversorger und Abwasserentsorger

Die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist als Aufgabe der Daseinsvorsorge unabdingbar. Häufig sind Wasserversorger und Abwasserentsorger beim Betrieb ihrer Leitungsnetze auf die Nutzung fremder Grundstücke angewiesen. Im Rahmen von Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten wird des Öfteren festgestellt, dass insbesondere...