Tag · Bestandsschutz
Energiemesswesen: Bestandsschutz nach § 19 Abs. 5 MsbG für nicht zertifizierte Messsysteme
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt nicht nur den Rollout intelligenter Messsysteme, sondern auch den Bestandsschutz nach § 19 Abs. 5 MsbG. Diese Vorschrift gibt grundzuständigen (und wettbewerblichen) Messstellenbetreibern die Möglichkeit, auch zukünftig Messsysteme einzubauen, die nicht nach dem MsbG zertifiziert sind, und diese...
Nach dem Spiel ist vor dem Spiel: Das 1. Änderungsgesetz zum EEG 2017
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017), beschlossen im Juli 2016, ist noch kein halbes Jahr in trockenen Tüchern, da wird schon die erste Änderung fällig (wir berichteten). Kurz vor Weihnachten – und damit noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.1.2017 –...
Änderungen im KWKG und zur Eigenversorgung im EEG: BMWi veröffentlicht Referentenentwurf
Ende August hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bekanntgegeben, wie die Eckpfeiler einer Verständigung mit der EU-Kommission (wir berichteten) zum sog. Energiepaket aussehen. Jetzt hat das Ministerium – am 26.9.2016 – den Referentenentwurf mit den geplanten Gesetzesänderungen veröffentlicht. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen drei...
Messstellenbetriebsgesetz beschlossen
Der Bundestag hat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW), dessen wichtigster Bestandteil das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist (wir berichteten), final beschlossen. Es tritt am Tage nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl.) in Kraft. Zuvor muss sich insbesondere noch der Bundesrat...
Auf die Plätze … fertig … los! Finales BMF-Schreiben für Schwimmbäder im steuerlichen Querverbund veröffentlicht
Im Streit um steuerliche Querverbünde von kommunalen Schwimmbädern und anderen Einrichtungen, die Wärme- und Strombedarf haben, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 11.5.2016 seine finale Position im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Das Schreiben (GZ IV C 2 – S 2706/08/10004 :004) gilt ab sofort....
Steuerlicher Querverbund: Ein Update
Blockheizkraftwerke (BHKW), die kommunale Bäder mit Wärme versorgen, sind unter den Erzeugungsanlagen der Stadtwerke etwas ganz Besonderes: Konfiguration und Betrieb solcher sog. Querverbund-BHKW werden primär durch körperschaftsteuerliche Vorgaben, weniger durch die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt.