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BilRUG: Neue Grenzwerte für die Größenklassenzuordnung

Auf die Größe kommt es an, wenn es ums Bilanzrecht geht. Es gibt Kleinst-, kleine, mittlere und große Kapitalgesellschaften, und je nachdem, in welche Kategorie man fällt, gelten andere Bilanzvorschriften. Die Schwellenwerte, nach denen man eingestuft wird, haben sich indessen durch das so genannte BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) geändert. Für alle Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre...

Entlastung für Kleinstkapitalgesellschaften

Ganz kleine Kapitalgesellschaften brauchen nicht das komplette Pflichtenpensum bei der Bilanzierung erfüllen. Dafür sorgt das neue Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG, BGBl. 2012 I S. 2751).
Konkret geht es um folgende Erleichterungen:

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