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Jahresabschluss 2016 muss bis zum Jahresende 2017 veröffentlicht werden

Das Jahr 2017 neigt sich allmählich dem Ende zu. Das gleiche gilt für die Frist, den Jahresabschluss 2016 zu veröffentlichen. Unternehmen, die dazu gesetzlich verpflichtet sind (z.B. GmbH oder GmbH & Co. KG), müssen den Abschluss spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs offenlegen (§ 325 HGB). Tun sie das nicht, droht ein Ordnungsgeld...

BilRUG: Neue Grenzwerte für die Größenklassenzuordnung

Auf die Größe kommt es an, wenn es ums Bilanzrecht geht. Es gibt Kleinst-, kleine, mittlere und große Kapitalgesellschaften, und je nachdem, in welche Kategorie man fällt, gelten andere Bilanzvorschriften. Die Schwellenwerte, nach denen man eingestuft wird, haben sich indessen durch das so genannte BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) geändert. Für alle Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre...

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Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

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