Wer Aktienoptionsscheine erwirbt, sie aber bei Fälligkeit verfallen lässt, hat nicht nur kein Geschäft gemacht, sondern auch noch Verluste: Auf den Kosten für den Erwerb der Aktienoptionsscheine bleibt er sitzen. Kann er diesen Verlust steuerlich auf seine Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigen, wenn der Käufer sie bei Fälligkeit verfallen lässt. Dies ergibt sich aus mehreren Urteilen (Az...
18. Juli 2016
Aufwendungen durch Verfallenlassen von Aktienoptionen führen zu berücksichtigungsfähigen Verlusten
18Juli