Als Anwalt hat man es auch nicht immer leicht. Zumindest, wenn es um Werbung geht. § 73 b BRAO in Verbindung mit § 6 Abs. 1 BORA verpflichtet Anwälte nämlich, nur sachlich zu werben. Wer also im übertragenen oder gar tatsächlichen Sinne für seine juristischen Fähigkeiten auf die Pauke hauen möchte, stößt an juristische Grenzen. Viel von dem, was in amerikanischen Filmen und Serien zu sehen ist...
23. September 2015
Hingucker: Warum die Anwaltsrobe nicht als Werbeträger taugt
23September