Wenn man Anteile an einer Personengesellschaft kauft und dafür mehr als den Betrag zahlt, der sich aus dem Buchwert in der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft ergibt, muss man eine Ergänzungsbilanz aufstellen. Dort ist der übersteigende Betrag auszuweisen. Was passiert aber mit den Abschreibungen? Muss man die Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft in der Ergänzungsbilanz über den...
7. Mai 2015
Ein Wirtschaftsgut, zwei Nutzungsdauern: Ergänzungsbilanz kann von Gesamthandsbilanz abweichen
07Mai