Das Inverkehrbringen von Brennstoffen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird seit dem Jahr 2021 mit einer CO2-Abgabe belastet. Dieser CO2-Preis umfasst unter anderem auch Erdgas oder Heizöl, so dass die Kosten der Wärmeversorgung von Gebäuden entsprechend gestiegen sind. Diese Kosten haben bislang ausschließlich die Mietenden getroffen. Das neue Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz...
21. Dezember 2022
CO2-Kostenaufteilungsgesetz: Vermietende tragen CO2-Kosten ab 2023 mit
21Dezember