Tag · C-442/05
Die Finanzverwaltung zieht nach: Ermäßigter Steuersatz für alle Wasserhausanschlüsse
In einem Schreiben vom 4.2.2021 des Bundesfinanzministeriums (BMF) erkennt die Finanzverwaltung (teilweise) die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) an, nach der auch das Legen eines Wasserhausanschlusses im Verhältnis zum Kunden dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent...
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in der Wasserversorgung und seine Tücken
Für die Lieferung von Wasser gilt grundsätzlich der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Wie meist, so steckt jedoch auch hier der Teufel im Detail. In der jüngeren Vergangenheit ist uns vermehrt aufgefallen, dass es innerhalb der Branche bei manchen Einzelheiten nach...