Im Internethandel ist es nach wie vor weit verbreitet, sich mit „Checkboxen“ bestätigen zu lassen, dass der Kunde die Widerrufsbelehrung erhalten und/oder zur Kenntnis genommen hat. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) solche Checkboxen explizit für AGB-rechtswidrig erklärt (Az. III ZR 368/13) und ihnen jede Beweiswirkung abgesprochen. Das Urteil betraf zwar nicht unmittelbar die Energieversorgung...
7. Januar 2015
Widerrufsbelehrung im Internet: „Häkchen“ ist unzulässig
07Januar