Tag · Chemikalienrecht

13 September

Sicher ist, das nichts sicher ist: Das Sicherheitsdatenblatt Gas nach der REACH-Verordnung

Über den Sinn kann man sich streiten. Aber nach geltendem Chemikalienrecht ist beinahe jeder, der in irgendeiner Weise Erd- oder Biogas transportiert, lagert oder vertreibt, Adressat der REACH-Verordnung (REACH-VO) und hat gewisse Melde- und Informationspflichten zu erfüllen.