Wer Strom in kleinen Anlagen für sich selbst oder direkt für den Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang erzeugt, ist zumeist von der Stromsteuer befreit. Seit dem 1.8.2013 ist aber eine Vorschrift in Kraft, die insoweit manches in Frage stellt. Es geht um den neuen § 12b Abs. 4 StromStV. Ziel der Neuregelung war wohl das Nebeneinander von Stromsteuerbefreiung und KWK- bzw. EEG-Förderung –...
17. Dezember 2013
Stromsteuerbefreiung für kleine dezentrale Anlagen neben KWK- und EEG-Förderung möglich?
17Dezember