Einer Kommune steht es uneingeschränkt frei, ihren Öffentlichen Personen- und Nahverkehr (ÖPNV) mit eigenen Beteiligungsgesellschaften (interner Betreiber) zu organisieren. Das ist die Quintessenz einer Entscheidung (Az. Verg 14/15) des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 31.3.2016 . In dem Beschluss wird die Direktvergabe des öffentlichen Personenbeförderungsauftrags der Stadt Augsburg an ihr...
5. April 2016
OLG München bestätigt ÖPNV-Direktvergabe an das eigene kommunale Verkehrsunternehmen
05April