Ab heute müssen Bund und oberste Bundesbehörden elektronische Rechnungen, sog. E-Rechnungen, empfangen und verarbeiten können. Ab dem 27.11.2019 gilt dies auch für die übrigen öffentlichen Auftraggeber des Bundes, wie z. B. die Deutsche Bahn. Doch auch die Länder, die Kommunen und kommunale öffentliche Auftraggeber müssen bis spätestens zum 18.4.2020 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können...
27. November 2018
Die elektronische Rechnung: Bald trifft es auch Sie
27November