Der Betreiber einer Biomasseanlage kann für den Strom, den er nicht in das Netz einspeist, sondern selbst verbraucht, unter dem EEG 2009 weder einen Kraft-Wärme-Kopplungsbonus (KWK-Bonus) noch einen Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro- Bonus) verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urt. v. 4.3.2015, Az. VIII ZR 110/14).
15. Juli 2015
Wohin der Strom fließt: BGH verweigert Biogasbetreibern KWK- und Nawaro-Bonus für eigenverbrauchten Strom
15Juli