Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr … als eine Einwilligung in den Erhalt von Werbung durch den Bundesgerichtshof (BGH). Diesen Eindruck vermittelt jedenfalls ein Urteil (Az. VI ZR 721/15) des BGH vom 14.3.2017. Geklagt hatte ein Handelsvertreter, der ein kostenfreies Computerprogramm im Internet heruntergeladen hatte. Nun zahlt derjenige, der im Internet etwas vordergründig kostenlos erhält...
10. Juni 2017
Immer höhere Anforderungen an Einwilligungen in Werbung
10Juni