Politisch gesehen ist es attraktiv, Bürger der eigenen Kommune billiger ins kommunalen Freibad zu lassen als Ortsfremde. Rechtlich kann sich dies nunmehr als Hindernis herausstellen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Beschluss vom 19.7.2016 (Az. 2 BvR 470/08) festgestellt.
12. September 2016
„Bauchplatscher“ im Freibad: Einheimischenrabatt kann diskriminierend sein
12September