TagEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Gefährliche Revision: „Entnahme eines bebauten Grundstücks aus dem Betriebsvermögen“ beim BFH

Rohbau Wohnung Verpachtung Betriebsvermögen Grundstück

Führt die Entnahme eines bebauten Grundstücks aus dem Betriebsvermögen zu einer Anschaffung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG? Diese Frage hatte das Finanzgericht (FG) Köln zu beantworten (Urt. v. 25.2.2021, Az. 11 K 2686/18) – und sie wird bald den Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigen (Az. IX R 7/21). Das Verfahren Der Kläger hatte ein bebautes Grundstück aus dem Betriebsvermögen in das...

BFH klärt Ermittlung ortsüblicher Marktmiete möblierter Wohnungen

Wer zu billig vermietet, kann seine Kosten nicht mehr voll von der Steuer absetzen: Eine Wohnungsmiete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete betragen, um als voll entgeltliche Vermietung anerkannt zu werden (§ 21 Abs. 2 EStG). Liegt die vereinbarte Miete darunter, können dem Vermieter entstandene Werbungskosten nur anteilig geltend machen.

Sanierung eines gemieteten Dachs zur Aufstellung einer Photovoltaikanlage kann Umsatzsteuer auslösen

Wer auf einem Hausdach eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) anbringen will, hat oft ein bauliches Problem: Dafür müsste zuerst das Dach saniert werden. Für den Betreiber der PV-Anlage kann es sich lohnen, die Dachsanierung mit zu übernehmen – und für den Hauseigentümer sowieso. Dann stellt sich aber die Frage, ob dafür Umsatzsteuer anfällt. Dies hat das Finanzgericht (FG) München jetzt beantwortet...

Betriebsaufspaltung auch bei Vermietung an vermögensverwaltende GmbH

Wer ein Grundstück im Privatvermögen hält und es vermietet, dessen Mieteinahmen gelten steuerlich als Vermietungseinkünfte. Anders ist es, wenn der Grundstückseigentümer das Objekt an eine von ihm beherrschte GmbH vermietet. Denn dann kann eine Betriebsaufspaltung vorliegen, und das Grundstück gehört zum gewerblichen Betriebsvermögen. Voraussetzung ist, dass das vermietete Wirtschaftsgut eine...

Vorfälligkeitsentschädigung bei Grundstücksverkauf sind keine Werbungskosten

Wird ein Darlehen früher zurückgezahlt als vereinbart, entgehen der Bank Zinsen. Für diesen Verlust kann sie sich durch eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung schadlos halten. Die muss regelmäßig bezahlen, wer sein Grundstück verkauft und mit dem Kaufpreis das Finanzierungsdarlehen tilgt. Dann stellt sich die Frage: Was bedeutet das steuerlich?

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