Tag · Einwilligungserklärung
Energiemesswesen: Bestandsschutz nach § 19 Abs. 5 MsbG für nicht zertifizierte Messsysteme
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt nicht nur den Rollout intelligenter Messsysteme, sondern auch den Bestandsschutz nach § 19 Abs. 5 MsbG. Diese Vorschrift gibt grundzuständigen (und wettbewerblichen) Messstellenbetreibern die Möglichkeit, auch zukünftig Messsysteme einzubauen, die nicht nach dem MsbG zertifiziert sind, und diese...
Auch Großzügigkeit kann schaden
Wer heute die Künste oder auch den Sport oder soziale Belange fördert, ist in aller Regel nicht so selbstlos. Vielmehr möchten Unternehmen, die Sponsoring betreiben, meistens durchaus auch sich selbst etwas Gutes tun. Schließlich fördert derjenige, der einen populären Künstler...