Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen (z.B. GmbHs oder GmbH & Co. KGs), müssen dies innerhalb einer bestimmten Frist tun. Für Geschäftsjahre (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr), die nach dem 31.12.2013 begonnen hatten, endet diese Frist am 31.12.2015. Bis zu diesem Stichtag müssen diese Unternehmen ihren Jahresabschluss 2014 beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen...
19. November 2015
Jahresabschluss 2014 muss bis zum 31.12.2015 veröffentlicht werden
19November