Tagelektronischer Bundesanzeiger

Jahresabschluss 2014 muss bis zum 31.12.2015 veröffentlicht werden

Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen (z.B. GmbHs oder GmbH & Co. KGs), müssen dies innerhalb einer bestimmten Frist tun. Für Geschäftsjahre (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr), die nach dem 31.12.2013 begonnen hatten, endet diese Frist am 31.12.2015. Bis zu diesem Stichtag müssen diese Unternehmen ihren Jahresabschluss 2014 beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen...

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