Der Emissionshandel ist das zentrale Klimaschutzinstrument der Europäischen Union (EU) – und gleichzeitig ihr Sorgenkind. Die wichtigste Maßnahme, ihn zum Funktionieren zu bringen, ist die sog. Marktstabilitätsreserve (MSR). Gegen sie hatte Polen Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt. Diese Klage hat der EuGH nun mit Urteil (Rs. C-5/16) vom 21.6.2018 abgewiesen.
28. Juni 2018
Es darf abgeschöpft werden – EuGH weist die Klage Polens gegen die Marktstabilitätsreserve ab
28Juni