Das Bundesumweltministerium (BMU) trifft Vorbereitungen für die dritte Handelsperiode und hat den Entwurf der Zuteilungsregeln (die Zuteilungsverordnung 2020, ZuV 2020) versandt. Die Stellungnahmefrist für die Länder und Verbände endet am 13. bzw. 18.7.2011.
Wir stellen dar, was die ZuV 2020 für Anlagenbetreiber bedeutet. Teil 1: Die Grundsätze der Zuteilung und die Zuteilungsmethoden.
6. Juli 2011
Der Entwurf der Zuteilungsverordnung 2020 ist da (Teil 1)
06Juli