Die Finanzverwaltung (Verfügung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen vom 15.12.2010, S 2240-186-St 221/St 222) hat bei der einkommensteuerlichen Behandlung von Blockheizkraftwerken (BHKW) eine Kehrtwende vollzogen. Aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder sind BHKWs als selbständige, vom Gebäude losgelöste bewegliche Wirtschaftsgüter zu...
22. Mai 2011
Steuerrecht: Blockheizkraftwerk und Gebäude sind zweierlei
22Mai