TagEnVR 109/18

Absage an das Dienstleistungsmodell: Der Bundesgerichtshof (BGH) zur Anerkennung von Personalzusatzkosten bei Dienstleistungsverträgen

Personalzusatzkosten gelten als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile i.S.d. Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Dies erkennt der Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger Rechtsprechung an. Aber gilt das beim Netzbetreiber auch für Dienstleistungsverträge? Darüber hat der BGH am 12.11.2019 nochmals entschieden (Az. EnVR 109/18). Seine Antwort bleibt: Nein!

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