Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird es bestimmten stromintensiven Letztverbrauchern erleichtern, reduzierte Netzentgelte zu vereinbaren. Sie folgt damit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der ihre Festlegung zur Umsetzung individueller Netzentgelte (BK4-13-739) nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV teilweise als rechtswidrig aufgehoben und die Anwendbarkeit der Netzentgeltreduktion zu...
23. Oktober 2017
Stromintensive Letztverbraucher: Bundesnetzagentur passt Festlegung an
23Oktober