Tagerweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen

Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Unternehmen, die ausschließlich eigene Grundstücke verwalten, können eine erweiterte Kürzung ihres für die Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns beantragen (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG). Zu dieser Konstellation hat kürzlich das Finanzgericht (FG) Düsseldorf ein interessantes Urteil gefällt (Urt. v. 29.6.2017, Az. 8 K 2641/15).

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